Mit unserer Fachanwendung GMSC-K – Verträge haben Sie Möglichkeiten auch einen Status zur Prüfung der Neuregelung im UStG für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu hinterlegen.
Spätestens zum 01. Januar 2021 müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden. Doch was bedeutet das für die Kommunen konkret?
Die Umsatzbesteuerung wird durch die Einführung des §2b UStG neu ausgerichtet. Entsprechend den europäischen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird die unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Teil erheblich ausgeweitet und die Besteuerung erfolgt unabhängig von körperschaftsteuerlichen Vorgaben.
Deshalb haben wir für Sie die Möglichkeit geschaffen, in unserer Fachanwendung GMSC-K – Verträge, einen Status zur Prüfung des §2b UStG zu hinterlegen. So beispielsweise auch, ob die Prüfung erfolgreich oder überhaupt relevant ist.
Mehr Informationen zu unserer Fachanwendung GMSC-K – Verträge finden Sie unter www.ktgis.de/portfolio/gmsc-k-vertraege.
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